KRACH & KRÜGER
Rechtsanwalt Dr. Tillmann Krach
Am 1. März 2020 haben meine Anwaltszulassung und ich runde Jubiläen gefeiert, die in der Summe 90 Jahre ergeben. Dies ist ein guter Anlass für berufliche Veränderungen. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich neue Mandate grundsätzlich nicht mehr annehme. Die laufenden Fälle werden selbstverständlich weiter – und bis zu deren Abschluss, auch wenn er noch in weiter Ferne liegt – bearbeitet. Erreichbar bin ich nur noch auf dem AB - Rückruf versprochen! - und per Mail.
Rechtsanwalt Dr. Tillmann Krach
Herzlich willkommen! Meine Kanzlei befindet sich seit April 2015 in Gonsenheim, einem sehr gut erreichbaren Vorort von Mainz. Parkplätze sind in der Regel genügend vorhanden, Haltestellen des ÖPNV in unmittelbarer Nähe. Meine Spezialgebiete sind
- das Haftungs- und Schadenersatzrecht, insbesondere im Bereich des Straßenverkehrs,
- das Versicherungsrecht, soweit es sich um Sachversicherungen handelt,
- das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht bei Verkehrsdelikten.
Ich befasse mich also mit der Sach- und Personenschadenregulierung nach Verkehrsunfällen, aber auch nach Schadenereignissen außerhalb des Straßenverkehrs, Entschädigungsansprüchen aus Sach- (insbesondere Fahrzeug-) versicherungen sowie der Verteidigung von Beschuldigten und der Vertretung von Opfern im Rahmen der nach einem Verkehrsverstoß eingeleiteten straf- bzw. bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren. Mein Spektrum erfasst damit viele, aber nicht alle Facetten des sogenannten „Verkehrsrechts“. Ich bin auch nicht Mitglied der "Verkehrsanwälte" im Deutschen Anwaltverein und identifiziere mich folglich nicht mit deren politischen Forderungen.
Ihre Vorteile
- Konsequente Konzentration auf wenige und überschaubare Rechtsgebiete
- Gute Kenntnis der hiesigen Region (Mainz und Umgebung) und der örtlichen Rechtsprechung (Amtsgerichte Alzey, Bad Kreuznach, Bingen, Mainz und Worms; Landgerichte Mainz und Bad Kreuznach; OLG Koblenz).
- Schneller Service und individuelle Betreuung
- Unabhängigkeit: Ich lasse mich zwar gerne empfehlen, bin aber weder einer Werkstatt oder einer Mietwagenfirma noch einem Gutachter, sondern ausschließlich den Interessen meiner Mandantschaft verpflichtet
- Kommunikation nach Wunsch (telefonisch, persönlich, per Fax oder Mail)