Kanzlei
Meine Kanzlei in Mainz bietet eine Alternative sowohl zu Allgemeinanwälten als auch zu den Großkanzleien mit zahlreichen spezialisierten – aber dafür oft wechselnden – Kollegen und Kolleginnen und ich nenne mich ganz bewusst
SPEZIALIST FÜR HAFTUNGS- UND SCHADENSRECHT, VERSICHERUNGSRECHT, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN- UND STRAFRECHT
(Schwerpunkt Straßenverkehr)
Ich vermeide die Begriffe "Verkehrsrecht" und "Verkehrsanwälte". Einerseits beschäftige ich mich nicht nur mit dem "Verkehr", andererseits aber auch nicht mit allen juristischen Fragen, die einen Bezug zum Autofahren bzw. zum Straßenverkehr haben (z.B. nicht mit Kauf und Gewährleistung und auch nicht mit dem Fahrerlaubnisrecht, soweit es das Verwaltungsrecht berührt). Ich bin daher auch kein "Fachanwalt für Verkehrsrecht", sondern verstehe mich als Spezialist im oben beschriebenen Sinn (ausführlicher zu diesem Selbstverständnis Krach, Der „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ unter Legitimationsdruck, PVR 2003, 178).
Zu meiner Auffassung echten Spezialistentums gehört es, dass ich meine Mandate nicht danach auswähle, ob es sich um „Täter“ oder „Opfer“ handelt, sondern allein unter dem Gesichtspunkt, ob ich juristisch helfen kann oder nicht. Ich bin grundsätzlich bereit, „beiden Seiten“ kompetenten Rechtsrat zu erteilen, denn beide haben darauf einen Anspruch (zu dieser Berufsauffassung ausführlich Krach, „Hausanwalt“ – das Ende der unabhängigen Spezialisierung im Schadenersatzrecht, SVR 2010, 450).
Auf die einzelnen Rechtsgebiete bezogen heißt das
- ich vertrete die Interessen von Versicherungsunternehmen im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen,
- ich vertrete Geschädigte gegenüber den Schädigern (bzw. den eintrittspflichtigen Versicherern) sowohl außergerichtlich als auch im Prozess.Das heißt: Ich bin weder „Versicherungsanwalt“ noch „Verbraucheranwalt“ – und auch kein „Hausanwalt“, gleichgültig von wem.
- ich übernehme die Verteidigung von Beschuldigten und Betroffenen im straf- bzw. bußgeldrechtlichen Ermittlungs- sowie Hauptverfahren,
- ich vertrete Unfallopfer in dem gegen den/die Unfallverursacher anhängigen Ermittlungs- bzw. Hauptverfahren, insbesondere im Rahmen der Nebenklage.Das heißt:Ich bin aus Überzeugung genau so Strafverteidiger wie „Opferanwalt“.
Weitere Informationen zur Kanzlei:
> Geschichte der Kanzlei Krach & Krüger
> Rechtsanwalt Dr. Tillmann Krach