Geschichte

Kanzleigeschichte

Der Gründer der Kanzlei, Dr. Fritz Krach, wurde im Jahre 1954 bei den Mainzer Gerichten zugelassen. Anwalt war sein Traumberuf und er zog es vor, das Risiko der Selbständigkeit einzugehen, anstatt im väterlichen Betrieb – Universitätsdruckerei und Verlag Dr. Hanns Krach – Karriere zu machen. Die Büroräume befanden sich zunächst in einem recht baufälligen Haus in der Neubrunnenstraße, was ihm eine Zeitungsnotiz mit der Überschrift „Nomen est Omen“ einbrachte. Nur wenige Jahre später bezog Fritz Krach das Gebäude, in welchem sich „seine“ Kanzlei bis März 2015 befunden hat: Lotharstraße 4 , Ecke Kolpingstraße.

Schon sehr früh erkannte Fritz Krach den Bedarf an spezialisierter Beratung nach Konflikten im Straßenverkehr und war sicherlich einer der ersten Anwälte in Deutschland überhaupt, der sich fast ausschließlich den entsprechenden Rechtsgebieten widmete. Er erarbeitete sich einen guten Ruf – sowohl bei den Sachbearbeitern von Versicherungsunternehmen als auch bei den rechtsuchenden Verkehrsteilnehmern – und vergrößerte sein Mandatsaufkommen stetig. Im Jahre 1972 entschloss er sich, eine Sozietät mit Dr. Uwe Krüger einzugehen, um die eigene Arbeitsbelastung etwas reduzieren zu können. In den darauf folgenden 20 Jahren wurden „Krach & Krüger“ zu einer regelrechten „Marke“ für anwaltliche Vertretung auf ihren Spezialgebieten. Gleichzeitig haben sie sich gegen Versuche des Deutschen Anwaltvereins zur Wehr gesetzt, den Mitgliedern seiner „AG Verkehrsrecht“ eine Art „Expertenmonopol“ einzuräumen. Kompetenz gründet sich u.a. auf Erfahrung und Fortbildung, nicht jedoch auf die Mitgliedschaft in einem Verein. Auch der Fachanwaltstitel für „Verkehrsrecht“ ist – zumindest partiell – eine Mogelpackung: „Verkehrsrecht“ bezeichnet nicht (wie etwa Steuerrecht, Familienrecht oder Arbeitsrecht) ein Rechtsgebiet, sondern ist ein unjuristischer Sammelbegriff für eine kaum überschaubare Anzahl von Rechtsmaterien, die man schlechterdings nicht alle „fachanwaltlich“ beherrschen kann.

Nachdem Tillmann Krach zwei Jahre anwaltliche Praxis in der rheinland-pfälzischen Provinz kennengelernt hatte, entschloss sich der Sohn des Kanzleigründers zu einer Rückkehr nach Mainz. Da die drei Anwälte ganz ähnliche Vorstellungen von der Ausübung ihres Berufes und der weiteren Entwicklung der Kanzlei hatten, war die Sozietätserweiterung schnell beschlossen. Seit 1992 ist Dr. Tillmann Krach bei „Krach & Krüger“ tätig. Ende 1997 gab Fritz Krach seine Anwaltszulassung zurück im Wissen, dass seine Kanzlei auch ohne ihren Gründer erfolgreich fortgeführt würde.

Dr. Uwe Krüger ist – ebenfalls altersbedingt – seit 1. Juli 2011 nicht mehr Mitglied der Sozietät.

Seit dem 1. April 2015 ist der Kanzleisitz in 55124 Mainz-Gonsenheim, Lennebergstraße 25.