Presse und Internet
Berichte in der Presse sind immer mit Vorsicht zu genießen. In erster Linie gilt das für die zahlreichen Meldungen über angeblich neue und sensationelle Gerichtsentscheidungen auf dem Gebiet des „Verkehrsrechts“, die sich nach genauerer Prüfung oft als entweder längst bekannt, falsch zitiert bzw. verstanden oder nicht einschlägig erweisen, weil es sich um einen „regionalen Ausrutscher“ gehandelt hat.
Auch mit Anwaltsempfehlungen aufgrund von Journalistenrecherchen sollte man kritisch umgehen. Dennoch wollen wir nicht verschweigen, dass unsere Kanzlei auf der FOCUS-Liste von 1999 verzeichnet war. Auch als Einzelanwalt konnte Dr. Krach – nach wie vor ohne den schmückenden Fachanwaltstitel – den guten Ruf der Kanzlei bewahren: Dies belegt die auf „Kollegen-Empfehlungen“ basierende Erwähnung in der FOCUS-Liste 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017.
Mit Aktivitäten auf den einschlägigen Internet-Portalen ist Krach & Krüger dagegen zurückhaltend. Wenn es sich nicht um die Angebote offizieller Anwaltsverbände handelt (DAV, BRAK, RAK Koblenz), sind dies in der Regel kommerzielle Projekte, die lediglich zu Werbezwecken dienen und keinen objektiven Informationswert besitzen. Zu den Ausnahmen gehört www.anwalt.org/verkehrsrecht, wo man als Rechtsuchende/r einen umfassenden Überblick zum Thema „Verkehrsrecht“ erhält und die zentralen Vorschriften nachlesen kann.
Öffentlichkeitsarbeit leisten wir gerne, wobei es nicht um Werbung für unsere Kanzlei geht, sondern darum, das Vertrauen in die Anwaltschaft insgesamt zu stärken und dem Publikum die Scheu vor dem Gang in die Anwaltskanzlei zu nehmen. Im Sommer 2008 berichtete die Allgemeine Zeitung über den Besuch des „Verkehrsrechts-Truck“ in Mainz. Der letzte Satz dieses Beitrags hat es übrigens bis in den „Hohlspiegel“ des Magazins DER SPIEGEL geschafft. Lesen Sie ihn genau, dann wissen Sie warum.
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