Tierhalterhaftung
Auch Tiere können schwere Verletzungen auslösen: Immer wieder haben wir es mit durch Hunde verursachte Bissverletzungen zu tun oder den Folgen eines unkontrollierten Pferdehufschlages; oft kommt es durch ausgerissene Tiere zu Verkehrsunfällen. Hier greift die speziell geregelte Tierhalterhaftung ein, die einige Besonderheiten aufweist: Zwar handelt es sich um eine Gefährdungshaftung, dennoch ist ein Mitverschulden der verletzten Person anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Zu differenzieren ist auch danach, ob es sich um ein „Luxustier“ handelt oder das Haustier dem Tierhalter zu Berufs- bzw. Erwerbszwecken dient. Bei der Beweislastverteilung sind einige Besonderheiten zu beachten.
Eine am Seineufer in Paris stehende Skulptur zeigt eine typische Unfallsituation: