Verkehrssicherungspflichten
Die Verkehrssicherungspflichten begründen nach gängiger Definition Verhaltenspflichten zur Gefahrenkontrolle eines Herrschafts-, Organisations- oder Sachbereichs, sie sind Gefahrvermeidungs- und Gefahrabwehrpflichten. Beispiele aus unserer Praxis sind die Fälle vernachlässigter Sicherungsmaßnahmen im Gehweg- oder Straßenbereich (Streupflichtverletzung, Fahrbahn- bzw. Fußwegunebenheiten, nicht ausreichend abgesicherte Baustellen) oder auch in Geschäftsräumen (Bodenunebenheiten, gefährliche Drehtüren usw.).
- AG Wiesbaden 15.5.2008, Zeitschrift für Schadenrecht 2008, 433 (mit Anm. RiOLG Diehl)
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen unzureichender Sicherung von Warnschildern im Baustellenbereich