Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Hier geht es hauptsächlich um die Reichweite des Versicherungsschutzes, grobe Fahrlässigkeit oder Obliegenheitsverletzungen im Bereich der Fahrzeugversicherung. Die nachstehend erwähnten Urteile wurden zum Teil für Versicherungsnehmer und zum Teil im Auftrag von Versicherern erstritten.

1) Fahrzeugversicherung

  • AG Mainz 5.4.2011, Recht und Schaden 2011, 283
    Wenn dem VN aus dem versicherten Kfz das werkseitig eingebaute Navigationsgerät mit der Navigations-CD Teleatlas Deutschland im Gerät und der Navigations-CD Alpen im Handschuhfach entwendet worden ist,
    • wäre der VN nach den AKB des Vertrags verpflichtet gewesen, vor der Wiederinstandsetzung des Fahrzeugs die Weisung des Versicherers einzuholen,
    • ist für die Ersatzleistung der Kaufpreis eines gleichwertigen gebrauchten Gerätes maßgebend, wenn ein technischer Sachverständiger festgestellt hat, dass der Einbau eines gebrauchten baugleichen Navigationsgerätes in das Fahrzeug möglich gewesen wäre und der Versicherer die Beschaffungsmöglichkeit eines solchen Gerätes durch das Angebot eines Lieferanten belegt hat,

schuldet der Versicherer des Vertrags keinen Ersatz für die beiden Navigations-CDs, weil nach der für den Versicherungsfall maßgebenden Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile Ton- und Datenträger jeder Art nicht versichert sind.

  • LG Mainz 24.3.2007 bzw. OLG Koblenz 7.2.2008, Recht und Schaden 2008, 411
    1. Die VN hat die Entwendung des versicherten Kfz über den Nachweis des äußeren Bildes, der im Versicherungsvertragsrecht grundsätzlich als ausreichend anzusehen ist, hinaus nachgewiesen,
    • wenn aufgrund der vorgelegten Unterlagen der ausländischen Strafverfolgungsbehörden feststeht, dass die Polizei Täter dingfest machte, die u.a. auch den Diebstahl des Fahrzeugs der VN eingeräumt haben (kein Verdachtsmoment für eine Verbindung mit der VN aus dem Umstand, dass der zunächst geständige Täter im Verlauf des Ermittlungsverfahren keine weiteren Angaben mehr machen wollte),
    • wenn der Diebstahl des Fahrzeugs aufgrund einer Zeugenaussage zweifelsfrei erwiesen ist,
    • wenn die von dem Versicherer aufgeführten Umstände ungeeignet sind, ernstliche Zweifel an dem Diebstahlsereignis zu begründen oder den Verdacht einer Zusammenarbeit der VN mit den Tätern zu erhärten,

wenn die VN den Nachweis des (vom Versicherer bestrittenen) Eigentums an dem Fahrzeug geführt hat.

2. Wenn aufgrund der Unterlagen ausländischer Strafverfolgungsbehörden feststeht, dass das Geschehen der vom VN behaupteten Entwendung des versicherten Kfz aufgeklärt ist (Festnahme und Geständnis des Diebes), kommt es nicht darauf an, ob das äußere Bild eines Diebstahls vom VN dargetan und nachgewiesen ist, da der Diebstahl als solcher nachgewiesen ist.

  • LG Mainz 1.6.2006 bzw. OLG Koblenz 5.2.2007, Recht und Schaden 2008, 10 = Zeitschrift für Schadenrecht 2007, 694

1. Die VN, eine GmbH, muss ich das Verhalten ihres Geschäftsführers gemäß § 31 BGB, § 35 Abs. 1 GmbHG zurechnen lassen.

2. Wenn der Geschäftsführer der VN (GmbH) beim Verlassen eines Kfz auf offener Straße innerhalb einer (kleineren) geschlossenen Ortschaft den Schlüssel im Zündschloss des unverschlossenen Fahrzeugs hat stecken lassen und sich nicht etwa unmittelbar neben der Fahrertür, sondern in dem Bereich hinter dem Fahrzeug aufgehalten hat, hat er die Entwendung des Fahrzeugs durch einen Unbekannten, der plötzlich eingestiegen und mit dem Fahrzeug geflüchtet ist, in objektiver und in subjektiver Hinsicht grob fahrlässig herbeigeführt, so dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist.

  • AG Mainz 23.8.1999
    Schäden, die durch das Wegrollen eines Einkaufswagens beim Einladen der Ware in den eigenen Pkw entstehen, sind durch die Fahrzeughaftpflichtversicherung gedeckt.
  • LG Mainz 17.8.1998, Versicherungsrecht 1999, 47
    Wer in England rechts fährt, handelt grob fahrlässig, auch wenn er bis zum Unfallort nur wenige Meter (ohne anderen Verkehr wahrgenommen zu haben) zurückgelegt hatte und sich erst zwei Tage in England aufhielt.
  • LG Mainz 9.6.1995, Versicherungsrecht 1996, 705
    Das Nichtauswechseln von Fahrzeugschlössern ist grob fahrlässig, wenn die Schlüssel offenkundig aus dem offenen Spind im Umkleideraum der Arbeitsstelle des VN während der Nachtschicht entwendet wurden.
  • LG Mainz 30.5.1995, Versicherungsrecht 1996, 226
    Der vom VN selbst auf einem „Bewertungsbogen für Veteranen- und Liebhaberfahrzeuge“ angegebene Fahrzeugwert ist eine taxmäßige Festsetzung des Versicherungswerts i.S.v. § 57 S.1 VVG: beanstandet der Versicherer die Bewertung nicht, so kann er im Schadensfall nur einen etwaigen Wertverlust zwischen Versicherungsbeginn und Versicherungsfall einwenden (§ 57 S.2 VVG), nicht jedoch einen geringeren Wiederbeschaffungswert bei Vertragsabschluss.
  • LG Mainz 20.4.1993, Versicherungsrecht 1994, 87
    Ein VN, der einen von ihm behaupteten nächtlichen Verkehrsunfall auf dem Gelände einer Autobahnraststätte in Ungarn, der von keinem Zeugen beobachtet wurde, nicht von der Polizei aufnehmen lässt, verstößt auch dann gegen § 7 Abs.2 S.3 AKB, wenn der angebliche Schädiger noch am Unfallort den Unfallhergang schriftlich bestätigt.

 

2) Sonstige Sachversicherungen

  • AG Mainz 19.11.2001
    1. Wer mehrfach mit einem Kürbis auf eine Türverglasung wirft, handelt vorsätzlich.
    2. Erhebliche Alkoholisierung (hier: ca. 2,3 Promille) schließt Vorsatz nicht aus.
  • AG Mainz 16.11.1998, Versicherungsrecht 2000, 113
    1. Der Ausschluss von so genannten Allmählichkeitsschäden ist nach dem AGBG wirksam.
    2. Tritt aufgrund einer undichten Gummidichtung der Pumpe eines Aquariums des VN Wasser aus, das sich unbemerkt unter dem Teppichboden auf dem Parkettboden der angemieteten Wohnung sammelt, so ist die Beschädigung des Parketts durch eine allmähliche Einwirkung eingetreten.